Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 27
67697 Otterberg
Öffnungszeiten
Verwaltung: Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bürgercenter: Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau P. Krauth
Postanschrift
Hauptstraße 27
67697 Otterberg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06301 607-224
Fax: 06301 719403
E-Mail: postfach@otterbach-otterberg.de
Frau I. Grimm
Postanschrift
Hauptstraße 27
67697 Otterberg
Hausanschrift
Fax: 06301 719403
Telefon Festnetz: 06301 607-221
E-Mail: postfach@otterbach-otterberg.de
Frau B. Schönich
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 27
67697 Otterberg
Telefon Festnetz: 06301 607-222
Fax: 06301 719403
E-Mail: postfach@otterbach-otterberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Ausweis, Identitätsnachweis, Paß, Identity-Card