Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weilerbach - 2.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 18:00 Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Mittwoch und Freitag: 07:00 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bianca Schanné
Postanschrift
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
EG, Raum 101
Telefon Festnetz: 06374 922-144
Fax: 06374 922-171
E-Mail: Bianca.schanne@vg-weilerbach.de
Herr Christian Lang
Postanschrift
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
EG, Raum 101
Telefon Festnetz: 06374 922-145
E-Mail: Christian.lang@vg-weilerbach.de
Herr Daniel Schulz
Postanschrift
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
EG, Raum 101
Telefon Festnetz: 06374 922-141
E-Mail: Daniel.schulz@vg-weilerbach.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Ausweis, Identitätsnachweis, Paß, Identity-Card