Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wachenheim a. d. Weinstr. - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten für den Fachbereich 3 - Bürgerdienste: Montag-Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr. Bitte beachten Sie die GESONDERTEN ÖFFNUNGSZEITEN für das BÜRGERBÜRO
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sybille Lutz-Hofmeister
Frau Eva-Maria Wittmann
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 9580-208
Fax: 06322 9580-199
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
E-Mail: e.wittmann@vg-wachenheim.de
Frau Ukea Wolf
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
Fax: 06322 9580-199
Telefon Festnetz: 06322 9580-207
E-Mail: u.wolf@vg-wachenheim.de
Frau Manuela Reich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06322 9580-206
E-Mail: m.reich@vg-wachenheim.de
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
Fax: 06322 9580-199
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identity-Card, ePass, Paß, Identitätsnachweis, Ausweis