Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Wörrstadt gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Vendersheim, Wallertheim und die Stadt Wörrstadt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Römergrund 2 - 6

    55286 Wörrstadt

    Postanschrift

    Postfach 12 64

    55284 Wörrstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6732 601-0

    Fax: +49 6732 627-47

    E-Mail: info@vgwoerrstadt.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010

    Technisch geändert am 12.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Verbandsgemeinde Wörrstadt - Bürgerbüro

    Adresse

    Besucheranschrift

    Zum Römergrund 2-6

    55286 Wörrstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr Dienstags ohne Termin möglich jeden 1. Samstag/Monat 09.00  -  13.00 Uhr Fällt der 1. Samstag auf einen Feiertag, ist am 2. Samstag im Monat geöffnet.

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@vgwoerrstadt.de

    Telefon Festnetz: 06732 601-1300

    Fax: 06732 601-81300

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2022

    Technisch geändert am 06.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2015

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    ePass, Ausweis, Identity-Card, Identitätsnachweis, Paß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020