Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Speicher - 03 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 36
54662 Speicher
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit. (Terminabsprache möglich) Den zuständigen Sachbearbeiter erreichen Sie am besten: Montag bis Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Fax: 06562 64-59
Telefon Festnetz: 06562 64-0
Kontaktperson
Frau Astrid Wallenborn
Postanschrift
Bahnhofstraße 36
54662 Speicher
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06562 64-35
Fax: 06562 64-59
E-Mail: A.Wallenborn@vg-speicher.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Ausweis, Identitätsnachweis, Paß, Identity-Card