Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bitburg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 15 64
54625 Bitburg
Kontakt
Internet
Stadt Bitburg - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Olga Klein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-224
Fax: +49 6561 6001-190
E-Mail: klein.o@stadt.bitburg.de
Frau Daniela Marjanovic
Hausanschrift
Fax: +49 6561 6001-190
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-222
E-Mail: marjanovic.d@stadt.bitburg.de
Frau Kristina Pfaifel
Hausanschrift
Fax: +49 6561 6001-190
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-223
E-Mail: pfaifel.k@stadt.bitburg.de
Frau Anna Weiz
Hausanschrift
Fax: +49 6561 6001-190
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-225
E-Mail: weiz.a@stadt.bitburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Ausweis, Identitätsnachweis, Paß, Identity-Card