Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Einwohnermeldeamt Traben-Trarbach

    Beschreibung

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    Adresse

    Postanschrift

    Brückenstraße 11

    56841 Traben-Trarbach

    Gebäude: 2

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06541 708-263

    Telefon Festnetz: 06541 708-266

    E-Mail: MuellenHD@vgtt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Informationen zu unserem Bürgerbüro in Kröv

    Eine EC-Kartenzahlung ist in beiden Bürgerbüros möglich.

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Bürgerbüro Kröv

    Beschreibung

    Öffnungszeiten Bürgerbüro Kröv:

    vormittags:    geschlossen

    nachmittags: dienstags und mittwochs           14.00 - 16.00 Uhr

    Adresse

    Postanschrift

    Robert-Schuman-Straße 65

    54536 Kröv

    Öffnungszeiten

    Dienstag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06541 708-248

    Telefon Festnetz: 06541 708-266

    E-Mail: MuellenHD@vgtt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Eine EC-Kartenzahlung ist möglich.

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    ePass, Ausweis, Identitätsnachweis, Paß, Identity-Card

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de