Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach - FB 4 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02634 61-419
Kontaktperson
Diana Hömke
Claudia Job
Angelika Dikau
Hendrik Zimmermann
Annette Wittlich
Katja Schuster
Ute Puderbach
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identitätsnachweis, ePass, Identity-Card, Paß, Ausweis