Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schoppbüchel 5

    53545 Linz am Rhein

    Postfachadresse

    Postfach 94

    53542 Linz am Rhein

    Kontakt

    Fax: +49 2644 5601-8990

    Telefon Festnetz: +49 2644 5601-0

    E-Mail: poststelle@linz-vg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Linz am Rhein - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Am Schoppbüchel 5

    53545 Linz am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02644 5601-24

    Telefon Festnetz: 02644 5601-16

    Telefon Festnetz: 02644 5601-26

    E-Mail: einwohnermeldeamt@vg-linz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Identitätsnachweis, ePass, Identity-Card, Paß, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de