Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 94
53542 Linz am Rhein
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Linz am Rhein - Einwohnermeldeamt
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02644 5601-24
Telefon Festnetz: 02644 5601-16
Telefon Festnetz: 02644 5601-26
E-Mail: einwohnermeldeamt@vg-linz.de
Kontaktperson
Frau Silke Brüning
Frau Julia Häfner
Frau Zeeniya Schroeder
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identitätsnachweis, ePass, Identity-Card, Paß, Ausweis