Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kelberger Str. 26

    56727 Mayen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02651 8009-0

    Fax: 02651 8009-20

    E-Mail: verbandsgemeinde@vordereifel.de

    Kontaktperson

    • Frau Elisabeth Bach
      Postfachadresse

      Postfach 2051

      56710 Mayen

      Postanschrift

      Kelberger Straße 26

      56727 Mayen

      Fax: 02651 8009-20

      Telefon Festnetz: 02651 8009-33

      E-Mail: e.bach@vordereifel.de

    • Frau Sabrina Schuster
      Postfachadresse

      Postfach 2051

      56710 Mayen

      Postanschrift

      Kelberger Straße 26

      56727 Mayen

      Telefon Festnetz: 02651 8009-32

      Fax: 02651 8009-20

      E-Mail: s.schuster@vordereifel.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Fachbereich 

    Leitung: Wilfried Börder

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Identitätsnachweis, ePass, Identity-Card, Paß, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de