Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Zell (Mosel) - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Schloßstraße 69
56856 Zell (Mosel)
Öffnungszeiten
* Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. * Um lange Wartezeiten zu vermeiden und eine bessere Planbarkeit für Sie zu erreichen bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Montag und Dienstag 14 bis 16 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Oliver Brand
Postanschrift
Schloßstraße 69
56856 Zell (Mosel)
Fax: 06542 701-859
Telefon Festnetz: 06542 701-130
E-Mail: o.brand@vg-zell.de
Frau Alexandra Gennrich
Postanschrift
Schloßstraße 69
56856 Zell (Mosel)
Telefon Festnetz: 06542 701-133
Fax: 06542 701-859
E-Mail: a.gennrich@vg-zell.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Ausweis, Identitätsnachweis, Paß, Identity-Card