Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Beschreibung
Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Schüller (Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt)
Hausanschrift
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: anja.schueller@vg.kaisersesch.de
Telefon Festnetz: 02653 9996-202
Frau Sandra Langen (Einwohnermeldeamt)
Hausanschrift
E-Mail: sandra.langen@vg.kaisersesch.de
Telefon Festnetz: 02653 9996-203
Fax: 02653 9996-912
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identity-Card, ePass, Paß, Identitätsnachweis, Ausweis