Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 3.1.1 - Bürgerdienste am Standort Herrstein
Adresse
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Bianca Heidrich
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Hausanschrift
Fax: 06785 79-83201
Telefon Festnetz: 06785 79-3201
E-Mail: b.heidrich@vg-hr.de
Frau Lisa Kappel
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Hausanschrift
Fax: 06785 79-83203
Telefon Festnetz: 06785 79-3203
E-Mail: l.kappel@vg-hr.de
Frau Anke Klein
Hausanschrift
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Fax: 06785 79-83204
Telefon Festnetz: 06785 79-3204
E-Mail: a.klein@vg-hr.de
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 3.1.2 - Bürgerdienste am Standort Rhaunen
Adresse
Postanschrift
Zum Idar 23
55624 Rhaunen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Sonja Schneider
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Hausanschrift
Fax: 06785 79-83301
Telefon Festnetz: 06785 79-3301
E-Mail: s.schneider@vg-hr.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Ausweis, Identitätsnachweis, Paß, Identity-Card