Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Reisepass Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Rüdesheim - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Nahestraße 63

    55593 Rüdesheim

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Verwaltung & Werke: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 7.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Bürgerbüro: Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag: 7.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Samstag: 8.30 Uhr - 11.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0671 371-800

    Telefon Festnetz: 0671 371-150

    E-Mail: post@vg-ruedesheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    ePass, Ausweis, Identitätsnachweis, Paß, Identity-Card

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de