Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Einwohnermeldewesen
Beschreibung
Einwohnermeldeangelegenheiten, An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 07:30 - 12:30 Uhr Do. 14:00 - 18:00 Uhr Keine Kreditkartenzahlungen möglich! Ein Besuch ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In dringenden Fällen erreichen Sie uns per E-Mail unter einwohnermeldeamt@bad-kreuznach.de Link zur Online-Terminvergabe
Kontakt
Kontaktperson
Frau Hiltrud Emrich
Frau Sarah Horst
Frau Doris Kappeler
Frau Tatjana Maier
Herr Maximilian Poidinger
Frau Marina Rennert
Frau Andrea Schmalz
Internet
Weitere Informationen
Einwohnermeldeangelegenheiten, An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identitätsnachweis, Identity-Card, ePass, Paß, Ausweis