Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dorothea Giesbrecht (Sachbearbeiterin)
Frau Christina Würthen (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
E-Mail: Christina.Wuerthen@rathaus-wissen.de
Telefon Festnetz: +49 2742 939-162
Fax: +49 2742 939-262
Frau Davina Weber (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2742 939-165
E-Mail: Davina.Weber@rathaus-wissen.de
Fax: +49 2742 939-265
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identity-Card, ePass, Paß, Identitätsnachweis, Ausweis