Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Altenahr - 2.0 Ordnungsamt & 3.0 Sozialamt
Adresse
Postanschrift
Roßberg 143
53505 Altenahr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@altenahr.de
E-Mail: einwohnermeldeamt@altenahr.de
Kontaktperson
Frau Bärbel Kostrewa
Postanschrift
Roßberg 143
53505 Altenahr
Telefon Festnetz: 02643 809-18
Fax: 02643 809-25
E-Mail: baerbel.kostrewa@altenahr.de
Frau Claudia Feinen
Postanschrift
Roßberg 143
53505 Altenahr
Telefon Festnetz: 02643 809-17
Fax: 02643 809-25
E-Mail: claudia.feinen@altenahr.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Ausweis, Identitätsnachweis, Paß, Identity-Card