Reisepass Meldung
Beschreibung
Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Reisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Mayen - Einwohnermeldeamt-, Pass-und Ausweiswesen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag grds. nach Terminvereinbarung. An Freitagen ist das Einwohnermeldeamt für Anliegen ohne Termin geöffnet. In dringenden Fällen auch spontan innerhalb der o. gen. Zeiten. Bitte beachten Sie, dass es ohne Termin zu Wartezeiten kommen kann. Bitte geben Sie im Rahmen einer Online-Terminvereinbarung zusätzlich Ihre Rufnummer an!
Kontakt
E-Mail: Meldewesen@Mayen.de
Telefon Festnetz: 02651 88-3303
Telefon Festnetz: 02651 88-3304
Telefon Festnetz: 02651 88-3305
Telefon Festnetz: 02651 88-3310
Telefon Festnetz: 02651 88-4013
Fax: 02651 88-3340
Kontaktperson
Frau Jana Kraft
Frau Melanie Degen
Frau Ruth Gügel
Frau Bärbel Hermann
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Identity-Card, Paß, ePass, Identitätsnachweis