Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass wegen Namensänderung beantragen

    Ihr Name hat sich geändert und Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument? Dann müssen Sie unverzüglich einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihr Nachname geändert hat, enthält Ihr bisheriger Reisepass eine unzutreffende Angabe. Somit ist er automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie unverzüglich ein neues Dokument beantragen.

    Namensänderungen kommen beispielsweise vor bei:

    • Heirat und Scheidung
    • Eintragung einer Lebenspartnerschaft und deren Auflösung

    Sie sind verpflichtet, den ungültigen Reisepass unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. In der Regel wird er dort eingezogen.

    Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre  Gebühren.

    Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

    Hinweise für Worms: Reisepass

    online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:

    hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)

    Ab 01.01.2024 kostet der Reisepass 70 Euro.

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen. Diese Lieferzeit ist nicht garantiert. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.

    Bitte beantragen Sie einen Expressreisepass bei Dringlichkeit.

    Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

    Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel oder Reiseausweise zu verlängern/beantragen. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Bitte beachten:
    Ab 01.11.2007 kann ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt werden, wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass wird nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses ausgestellt. Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

    Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
    Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de


    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

    online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:

    hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)

    Ab 01.01.2024 kostet der Reisepass 70 Euro.

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen. Diese Lieferzeit ist nicht garantiert. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.

    Bitte beantragen Sie einen Expressreisepass bei Dringlichkeit.

    Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

    Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel oder Reiseausweise zu verlängern/beantragen. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Bitte beachten:
    Ab 01.11.2007 kann ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt werden, wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass wird nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses ausgestellt. Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

    Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
    Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de


    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

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    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 05.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

      erforderliche Unterlagen

      • alter Reisepass oder ein sonstiger Nachweis, dass Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind
      • ein aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
      • bei
        • Heirat: Eheurkunde
        • Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
        • Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
        • Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
      • optional, aber empfohlen: Personenstandsurkunde, zum Beispiel Ehe oder Geburtsurkunde. Mit dieser können eventuelle Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Vor- und Familiennamen,  sofort geklärt werden. Dies kann auch relevant sein,
        • wenn sich Ihre Angaben seit der letzten Ausstellung geändert haben oder
        • bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug in die Stadt oder Gemeinde.

      Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall vorab auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde beziehungsweise telefonisch, welche Unterlagen Sie benötigen.

      Hinweise für Worms: Reisepass

      • Personalausweis oder alter Reisepass
      • Geburtsurkunde oder Stammbuch (nur bei Erstbeantragung oder bei nicht vorhandenen Ausweisdokumenten)
      • 1 Lichtbild neueren Datums  (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss

      Bei Beantragung eines Reisepasses einer Person unter 18 Jahren werden die Unterschriften und Ausweisdokumente von beiden sorgeberechtigten Elternteile benötigt. Bei Alleinerziehenden ist das rechtsgültige Sorgerechtsurteil bzw. bei Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben worden ist, vorzulegen.

        • Personalausweis oder alter Reisepass
        • Geburtsurkunde oder Stammbuch (nur bei Erstbeantragung oder bei nicht vorhandenen Ausweisdokumenten)
        • 1 Lichtbild neueren Datums  (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss

        Bei Beantragung eines Reisepasses einer Person unter 18 Jahren werden die Unterschriften und Ausweisdokumente von beiden sorgeberechtigten Elternteile benötigt. Bei Alleinerziehenden ist das rechtsgültige Sorgerechtsurteil bzw. bei Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben worden ist, vorzulegen.

          Voraussetzungen

          • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
          • Ihr Name hat sich geändert.
          • Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument mit dem neuen Namen, zum Beispiel einen Personalausweis.

          Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:

          • Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
          • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
          • Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen

          Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.

          Rechtsgrundlage(n)

          Rechtsbehelf

          • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
          • Klage vor dem Verwaltungsgericht

          Verfahrensablauf

          Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

          • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
          • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
          • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
          • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
            • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
          • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.  
          • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

          Fristen

          Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.

          Bearbeitungsdauer

          2 bis 6 Wochen

          Kosten

          Manche Städte und Gemeinden können Sie von der der Gebühr befreien, wenn Sie eine Bedürftigkeit nachweisen können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Sozialhilfe oder Bürgergeld empfangen. Die Städte und Gemeinden entscheiden je nach Einzelfall. Bitte fragen Sie bei Ihrer Passbehörde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.

          Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 70.0 EUR

          Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 92.0 EUR

          Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR

          Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR

          Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 102.0 EUR

          Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 124.0 EUR

          Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 69.5 EUR

          Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 91.5 EUR

          Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses: Gebühr 26.0 EUR

          Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses: Gebühr 6.0 EUR

          Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung: Gebühr 31.0 EUR

          Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung: Gebühr 44.0 EUR

          Hinweise für Worms: Reisepass

                                                                                                      2023                    2024

          Reisepass mit 32 Seiten ab dem  24. Lebensjahr               60,00 €               70,00 €

          Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                37,50 €               37,50 €

          Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                 82,00 €               92,00 €

          Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                 59,50 €               59,50 €

          Die übliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen

          Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen sog. Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass liegt innerhalb von 4 Werktagen nach Beantragung zur Abholung bereit.

                                                                                                          2023                    2024

          Express-Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr     92,00 €              102,00 €

          Express-Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr     69,50 €               69,50 €

          Express-Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr     114,00 €             124,00 €

          Express-Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr     91,50 €               91,50 €

          Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Einzelfällen)         26,00 €               26,00 €

          Gültigkeit:

          Reisepass ab dem 24. Lebensjahr:  10 Jahre

          Reisepass bis zum 24. Lebensjahr:   6 Jahre

          Vorläufiger Reisepass maximal:         1 Jahr

           Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

                                                                                                      2023                    2024

          Reisepass mit 32 Seiten ab dem  24. Lebensjahr               60,00 €               70,00 €

          Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                37,50 €               37,50 €

          Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                 82,00 €               92,00 €

          Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                 59,50 €               59,50 €

          Die übliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen

          Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen sog. Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass liegt innerhalb von 4 Werktagen nach Beantragung zur Abholung bereit.

                                                                                                          2023                    2024

          Express-Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr     92,00 €              102,00 €

          Express-Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr     69,50 €               69,50 €

          Express-Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr     114,00 €             124,00 €

          Express-Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr     91,50 €               91,50 €

          Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Einzelfällen)         26,00 €               26,00 €

          Gültigkeit:

          Reisepass ab dem 24. Lebensjahr:  10 Jahre

          Reisepass bis zum 24. Lebensjahr:   6 Jahre

          Vorläufiger Reisepass maximal:         1 Jahr

           Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

          Hinweise (Besonderheiten)

          Expresspass und vorläufiger Reisepass:
          Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe erhalten Sie innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
          Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

          Fingerabdrücke:
          Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.

          Alter Reisepass:
          Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.

          Verlobung:
          Wenn Sie verlobt sind, können Sie in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt ihren neuen Reisepass oder auch Personalausweis mit dem neuen Namen beantragen, frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig. Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen.

          Weitere Informationen

          Gültigkeitsgebiet

          Rheinland-Pfalz

          Fachliche Freigabe

          Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

          Version

          Technisch erstellt am 20.02.2015 (von: Gros, Blanka)

          Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

          Stichwörter

          Name, Namensänderung, Nachname, Reisepass ändern wegen Scheidung, Reisepaß, Scheidung, Änderung, Heirat

          Sprachversion

          Deutsch

          Sprache: de

          Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

          Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

          Englisch

          Sprache: en

          Sprachbezeichnung nativ: English

          Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

          Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)