Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Beschreibung
In Deutschland sind bei Einreise eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) zu treffen. Kinder- und Jugendliche in diesem Sinne sind minderjährige drittstaatsangehörige Personen, in der Regel aus Kriegs- und Krisengebieten, die ohne Sorgeberechtigte in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einreisen.
Diese haben einen Anspruch auf Inobhutnahme als vorläufige Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe. Leitgedanke dieses Gesetzes ist es, dass jeder junge Mensch in Deutschland ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.
Mit den Regelungen des SGB VIII werden auch die aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ergebenden Verpflichtungen Deutschlands, wonach Kinder- und Jugendliche ein Recht darauf haben, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden, durch nationales Recht umgesetzt.
Diese Kinder und Jugendlichen haben damit dieselben Rechte wie Deutsche nach dem SGB VIII. Der Kindesschutz hat Vorrang gegenüber den ausländerrechtlichen Regelungen des Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetzes.
Zuständigkeit
Die Maßnahmen der Inobhutnahme nehmen die örtlichen Jugendämter wahr. Zumeist werden diese über andere Behörden und Einrichtungen (i.d.R. Polizei, Ausländerbehörde, Aufnahmeeinrichtung) über die Einreise des Kindes/Jugendlichen informiert und übernehmen sodann die (vorläufige) Inobhutnahme.
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 651 9494-924
E-Mail: Poststelle@add.rlp.de
Stichwörter
Afa, Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 51 - Familie, Jugend und Soziales
Beschreibung
Folgende Abteilungen sind an folgenden Tagen geschlossen:
Mittwoch:
- Unterhaltsvorschuss / Elterngeld
Montag und Mittwoch:
- Grundsicherung / Asyl
- Wohngeld / Wohnraumsicherung
- Hilfe zur Pflege stationär
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus (Servicebereich Familie, Jugend und Soziales)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Birgit Geib
Postanschrift
Neumayerring 45
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06233 89-449
Fax: 06233 89-509
E-Mail: Birgit.Geib@frankenthal.de
Internet
Weitere Informationen
Der Bereich Familie, Jugend und Soziales bietet umfangreiche Dienstleistungen, Hilfestellungen und finanzielle Hilfen vielfältiger Art an. Zum Bereich zählen die Abteilungen Familienbüro, Kinder- und Jugendbüro, Soziale Fachdienste und Soziale Leistungen/Haushalt.
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Jugendhilfe
Beschreibung
Jugendhilfe / Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr ist die Jugendhilfe nicht zu erreichen. Die Elterngeldstelle und die Unterhaltsvorschusskasse sind an folgenden Tagen erreichbar: Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr, Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr. Montag und Mittwoch ist geschlossen. Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft/Beistandschaft, Aufstiegsförderung (Meister-BAföG) Ausbildungsförderung (BAföG), Elterngeld und Unterhaltsvorschuss.
Sozialer Dienst (u.a. Sozial-, Lebens- und Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe, Familien- und Vormundschaftsgerichtshilfe, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfen für junge Volljährige), Wirtschaftliche Jugendhilfe, Koordinierungsstelle Kinderschutz
erforderliche Unterlagen
Falls vorhanden, sind sämtliche Urkunden, die die Identität sowie den Lebensweg belegen, vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Feststellung der Minderjährigkeit und Erstgespräch durch das Jugendamt
- Unterbringung im Rahmen der Inobhutnahme
- Bestellen einer gesetzlichen Vertretung
- Anschlusshilfen
Fristen
Keine.
Kosten
Die Finanzierung der Inobhutnahme und der erforderlichen Anschlusshilfen erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Das Land erstattet den Jugendämtern die Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Jugendliche, Asyl, UmA, Jugendfürsorge, Aufenthalt, Ausländer, Jugendhilfe, Kinder, Jugendamt