• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Klärung unbegleiteter minderjähriger Flüchtling

Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Beschreibung

In Deutschland sind bei Einreise eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) zu treffen. Kinder- und Jugendliche in diesem Sinne sind minderjährige drittstaatsangehörige Personen, in der Regel aus Kriegs- und Krisengebieten, die ohne Sorgeberechtigte in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einreisen.

Diese haben einen Anspruch auf Inobhutnahme als vorläufige Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe. Leitgedanke dieses Gesetzes ist es, dass jeder junge Mensch in Deutschland ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

Mit den Regelungen des SGB VIII werden auch die aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ergebenden Verpflichtungen Deutschlands, wonach Kinder- und Jugendliche ein Recht darauf haben, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden, durch nationales Recht umgesetzt.

Diese Kinder und Jugendlichen haben damit dieselben Rechte wie Deutsche nach dem SGB VIII. Der Kindesschutz hat Vorrang gegenüber den ausländerrechtlichen Regelungen des Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetzes. 

Zuständigkeit

Die Maßnahmen der Inobhutnahme nehmen die örtlichen Jugendämter wahr. Zumeist werden diese über andere Behörden und Einrichtungen (i.d.R. Polizei,  Ausländerbehörde, Aufnahmeeinrichtung) über die Einreise des Kindes/Jugendlichen informiert und übernehmen sodann die (vorläufige) Inobhutnahme.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Vulkaneifel

Aktuelles

Der Landkreis Vulkaneifel mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel umfasst die Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein, Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll.

Adresse

Hausanschrift

Mainzer Straße 25

54550 Daun

Postanschrift

Postfach 12 20

54543 Daun

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6592 933-0

Fax: +49 6592 9850-33

E-Mail: kv-daun@vulkaneifel.de

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende

Adresse

Hausanschrift

Dasbachstr. 19

54292 Trier

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 651 9494-924

E-Mail: Poststelle@add.rlp.de

Stichwörter

Afa, Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende

Version

Technisch erstellt am 26.03.2018

Technisch geändert am 11.07.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Falls vorhanden, sind sämtliche Urkunden, die die Identität sowie den Lebensweg belegen, vorzulegen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Feststellung der Minderjährigkeit und Erstgespräch durch das Jugendamt
  • Unterbringung im Rahmen der Inobhutnahme
  • Bestellen einer gesetzlichen Vertretung
  • Anschlusshilfen 

Fristen

Keine.

Kosten

Die Finanzierung der Inobhutnahme und der erforderlichen Anschlusshilfen erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Das Land erstattet den Jugendämtern die Kosten.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 11.02.2015

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

UmA, Jugendliche, Jugendamt, Ausländer, Jugendhilfe, Aufenthalt, Asyl, Jugendfürsorge, Kinder

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020