Darlehen zur Modernisierung von Wohnraum beantragen
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz bietet diese Förderung im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung an, um insbesondere die Versorgung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnungen versorgen können, zu unterstützen.
Die Modernisierungsförderung richtet sich an Interessenten, die bereit sind, Mietwohnraum an Haushalte mit Einkommen von bis 60 % über der Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnrauförderungsgesetz (LWoFG) zu überlassen.
Für alle hier angebotenen Programme der Mietwohnraumförderung gilt, dass der Empfänger als Gegenleistung für die Fördergelder Pflichten, insbesondere Belegungs- und Mietbindungen, übernimmt. Er verpflichtet sich, nur an Haushalte, die die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten, zu vermieten.
Die Förderung wird auf der Grundlage der veröffentlichten Förderprogramme, die die Fördervoraussetzungen und -konditionen abschließend definieren, durch Förderzusagen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel jeweils für einzelne Projekte gewährt. Förderempfänger können dabei sowohl inländische als auch ausländische Investoren (z. B. Unternehmen, Privatpersonen) sein. Die Förderung steht allen zu gleichen Konditionen offen, die ein nach dem Förderprogramm beschriebenes bauliches Modernisierungsvorhaben umsetzen und die geforderten Belegungs- und Mietbindungen einhalten.
Die Förderentscheidung (Förderzusage) bestimmt insbesondere den Förderzweck, die Höhe und Einsatzart der Zuwendungen sowie Art und Dauer der vom Förderempfänger einzuhaltenden Belegungs- und Mietbindungen.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Bauen und Umwelt - Bauen
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-17608
E-Mail: bauaufsicht@trier-saarburg.de
Internet
Bankverbindung
Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30
BIC: TRISDE55
Bankinstitut: Sparkasse Trier
Stichwörter
Abteilung 11
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Hinweise für Trier-Saarburg: Wohnraumförderung
Unterlagen
- Nachweise zu der geplanten Maßnahme
- Angebote bei Modernisierungsmaßnahmen
- Expose bzw. Bestätigung Kaufpreis mit Bauplänen
- Wohnflächenberechnung bei Eigentumsmaßnahmen (falls vorhanden)
- Nachweis der Einkünfte der letzten 12 Monate
- Meldebescheinigung
- Heiratsurkunde, wenn beide Ehepartner unter 40 Jahre alt sind
Unterlagen
- Nachweise zu der geplanten Maßnahme
- Angebote bei Modernisierungsmaßnahmen
- Expose bzw. Bestätigung Kaufpreis mit Bauplänen
- Wohnflächenberechnung bei Eigentumsmaßnahmen (falls vorhanden)
- Nachweis der Einkünfte der letzten 12 Monate
- Meldebescheinigung
- Heiratsurkunde, wenn beide Ehepartner unter 40 Jahre alt sind
Formulare
Hinweise für Trier-Saarburg: Wohnraumförderung
Antrag
- auch im Fachamt erhältlich
- wird auf Wunsch auch zugesendet
- empfehlenswert ist eine persönliche Vorsprache zur Besprechung der nötigen Unterlagen mit Terminvereinbarung
Antragsabgabe
- Abgabe auch bei der Verbandsgemeinde möglich
- kann auch per Post mit den dazugehörigen Unterlagen eingereicht werden
Antrag
- auch im Fachamt erhältlich
- wird auf Wunsch auch zugesendet
- empfehlenswert ist eine persönliche Vorsprache zur Besprechung der nötigen Unterlagen mit Terminvereinbarung
Antragsabgabe
- Abgabe auch bei der Verbandsgemeinde möglich
- kann auch per Post mit den dazugehörigen Unterlagen eingereicht werden
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Für bestimmte ISB-Förderprogramme (Förderdarlehen) werden neben zinsgünstigen Darlehen auch einmalige Tilgungszuschüsse gewährt. Tilgungszuschüsse werden etwa beim Bau bzw. Erwerb oder der Modernisierung von selbst genutzten Wohnraum oder Mietwohnraum bereitgestellt.
Durch Tilgungszuschüsse werden die Förderdarlehen im Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung reduziert, so dass Zinsen und Tilgung nur von dem verringerten Betrag zu leisten sind.
Die Tilgungszuschüsse betragen je nach Art des Darlehens zwischen 5 % und 50 % der ISB-Darlehen.
Der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses ist zusammen mit dem Antrag für das ISB-Darlehen zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 09.04.2024
Stichwörter
Immobilien, Wohnraumförderung: Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen, Wohnungsbauförderung, Mietwohnungsbau, bauen, Wohnbauförderung, Städtebauförderung