Soziale Wohnraumförderung - Zuwendung zur Modernisierung von Wohnraum als Darlehen Bewilligung

    Wohnraumförderung: Wohnungsbau Förderung von Modernisierungen im Mietwohnungsbestand

    Beschreibung

    Das Land Rheinland-Pfalz bietet diese Förderung im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung an, um insbesondere die Versorgung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnungen versorgen können, zu unterstützen.

    Die Modernisierungsförderung richtet sich an Interessenten, die bereit sind, Mietwohnraum an Haushalte mit Einkommen von bis 60 % über der Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnrauförderungsgesetz (LWoFG) zu überlassen.

    Für alle hier angebotenen Programme der Mietwohnraumförderung gilt, dass der Empfänger als Gegenleistung für die Fördergelder Pflichten, insbesondere Belegungs- und Mietbindungen, übernimmt. Er verpflichtet sich, nur an Haushalte, die die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten, zu vermieten.

    Die Förderung wird auf der Grundlage der veröffentlichten Förderprogramme, die die Fördervoraussetzungen und -konditionen abschließend definieren, durch Förderzusagen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel jeweils für einzelne Projekte gewährt. Förderempfänger können dabei sowohl inländische als auch ausländische Investoren (z. B. Unternehmen, Privatpersonen) sein. Die Förderung steht allen zu gleichen Konditionen offen, die ein nach dem Förderprogramm beschriebenes bauliches Modernisierungsvorhaben umsetzen und die geforderten Belegungs- und Mietbindungen einhalten.

    Die Förderentscheidung (Förderzusage) bestimmt insbesondere den Förderzweck, die Höhe und Einsatzart der Zuwendungen sowie Art und Dauer der vom Förderempfänger einzuhaltenden Belegungs- und Mietbindungen.

    Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

    Ansprechpartner

    Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzhofstraße 4

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 6172-0

    Fax: +49 6131 6172-1199

    E-Mail: isb@isb.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Bauen und Umwelt - Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserweg 7-9

    54292 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 715-17608

    E-Mail: bauaufsicht@trier-saarburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stichwörter

    Abteilung 11

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

    Hinweise für Trier-Saarburg: Wohnraumförderung

    Unterlagen

    • Nachweise zu der geplanten Maßnahme
    • Angebote bei Modernisierungsmaßnahmen
    • Expose bzw. Bestätigung Kaufpreis mit Bauplänen
    • Wohnflächenberechnung bei Eigentumsmaßnahmen (falls vorhanden)
    • Nachweis der Einkünfte der letzten 12 Monate
    • Meldebescheinigung
    • Heiratsurkunde, wenn beide Ehepartner unter 40 Jahre alt sind

    Formulare

    Hinweise für Trier-Saarburg: Wohnraumförderung

    Antrag

    • auch im Fachamt erhältlich
      • wird auf Wunsch auch zugesendet
    • empfehlenswert ist eine persönliche Vorsprache zur Besprechung der nötigen Unterlagen mit Terminvereinbarung

    Antragsabgabe

    • Abgabe auch bei der Verbandsgemeinde möglich
    • kann auch per Post mit den dazugehörigen Unterlagen eingereicht werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für bestimmte ISB-Förderprogramme (Förderdarlehen) werden neben zinsgünstigen Darlehen auch einmalige Tilgungszuschüsse gewährt. Tilgungszuschüsse werden etwa beim Bau bzw. Erwerb oder der Modernisierung von selbst genutzten Wohnraum oder Mietwohnraum bereitgestellt.

    Durch Tilgungszuschüsse werden die Förderdarlehen im Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung reduziert, so dass Zinsen und Tilgung nur von dem verringerten Betrag zu leisten sind.

    Die Tilgungszuschüsse betragen je nach Art des Darlehens zwischen 5 % und 50 % der ISB-Darlehen.

    Der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses ist zusammen mit dem Antrag für das ISB-Darlehen zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Mietwohnungsbau, Städtebauförderung, Wohnraumförderung: Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen, Wohnungsbauförderung, Immobilien, Wohnbauförderung, bauen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de