Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Zweitpass beantragen

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.

    Beschreibung

    In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Das ändert sich nur, wenn Sie berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen können.

    Beispiel: Sie wollen in einen Staat einreisen, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.

    Die Gültigkeit des Zweitpasses beträgt sechs Jahre. Ein vorläufiger Reisepass, welcher als Zweitpass ausgestellt wird, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.

    Hinweise für Worms: Reisepass

    online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:

    hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)

    Ab 01.01.2024 kostet der Reisepass 70 Euro.

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen. Diese Lieferzeit ist nicht garantiert. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.

    Bitte beantragen Sie einen Expressreisepass bei Dringlichkeit.

    Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

    Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel oder Reiseausweise zu verlängern/beantragen. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Bitte beachten:
    Ab 01.11.2007 kann ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt werden, wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass wird nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses ausgestellt. Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

    Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
    Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de


    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

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    Bitte beachten:
    Ab 01.11.2007 kann ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt werden, wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass wird nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses ausgestellt. Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

    Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
    Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de


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    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    --> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) 
         oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 05.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

      erforderliche Unterlagen

      • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
      • ein aktuelles biometrisches Foto
      • Nachweis über das berechtigte Interesse, zum Beispiel:
        • schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers,
        • Buchungsbestätigungen,
        • Flugtickets;
      • wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen:
        • Ausweis der abholenden Person,
        • Vollmacht;

      Hinweise: Im Einzelfall (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) müssen Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden. Das gilt für eine weitere Ausstellung, wenn Sie bei der Erstausstellung lediglich einen vorläufigen Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegt hatten, zum Beispiel den Registrierschein des Bundesverwaltungsamts. Bitte erkundigen Sie sich dazu vorab bei Ihrer Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

      Hinweise für Worms: Reisepass

      • Personalausweis oder alter Reisepass
      • Geburtsurkunde oder Stammbuch (nur bei Erstbeantragung oder bei nicht vorhandenen Ausweisdokumenten)
      • 1 Lichtbild neueren Datums  (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss
      • Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

      Bei Beantragung eines Reisepasses einer Person unter 18 Jahren werden die Unterschriften und Ausweisdokumente von beiden sorgeberechtigten Elternteile benötigt. Bei Alleinerziehenden ist das rechtsgültige Sorgerechtsurteil bzw. bei Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben worden ist, vorzulegen.

        • Personalausweis oder alter Reisepass
        • Geburtsurkunde oder Stammbuch (nur bei Erstbeantragung oder bei nicht vorhandenen Ausweisdokumenten)
        • 1 Lichtbild neueren Datums  (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss
        • Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

        Bei Beantragung eines Reisepasses einer Person unter 18 Jahren werden die Unterschriften und Ausweisdokumente von beiden sorgeberechtigten Elternteile benötigt. Bei Alleinerziehenden ist das rechtsgültige Sorgerechtsurteil bzw. bei Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben worden ist, vorzulegen.

          Voraussetzungen

          • Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
            • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
            • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
            • Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
              • das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
              • das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
              • Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält

          Hinweise: Allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen oder die bloße Möglichkeit, in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen zu können (beispielsweise „Weltreisende“) reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Sofern Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen; ein Grund für die Beantragung eines Zweitpasses ist dies jedoch nicht. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neubeantragung eines Zweitpasses neu nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

          Rechtsgrundlage(n)

          Rechtsbehelf

          • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
          • Klage vor dem Verwaltungsgericht

          Verfahrensablauf

          Sie müssen den Zweitpass persönlich beantragen:

          • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
          • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
          • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
          • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
            • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
          • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
          • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

          Fristen

          Geltungsdauer: 6 Jahre (Zweitpass)

          Geltungsdauer: 1 Jahr (vorläufiger Zweitpass)

          Bearbeitungsdauer

          2 bis 6 Wochen

          Kosten

          Weitere mögliche Kosten:

          • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
          • für einen vorläufigen Reisepass: 26,00 EUR

          Die Gebühren verdoppeln sich,

          • wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten beantragen oder
          • wenn Sie den Antrag bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde stellen. Das gilt für:
            • Reisepass,
            • vorläufiger Reisepass.

          Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 70.0 EUR

          Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 92.0 EUR

          Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 37.5 EUR

          Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 59.5 EUR

          Hinweise für Worms: Reisepass

          Reisepass mit 32 Seiten ab dem  24. Lebensjahr                                           70,00 ?

          Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                                            37,50 ?

          Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                                            92,00 ?

          Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                                            59,50 ?

          Die übliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 10 - 12 Wochen

          Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen sog. Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass liegt innerhalb von 4 Werktagen nach Beantragung zur Abholung bereit.

          Express-Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                             102,00 ?

          Express-Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                               69,50 ?

          Express-Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                             124,00 ?

          Express-Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                               91,50 ?

          Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Einzelfällen)                                  26,00 ?

          Gültigkeit:

          Reisepass ab dem 24. Lebensjahr:  10 Jahre

          Reisepass bis zum 24. Lebensjahr:   6 Jahre

          Vorläufiger Reisepass maximal:         1 Jahr

           Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

          Reisepass mit 32 Seiten ab dem  24. Lebensjahr                                           70,00 ?

          Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                                            37,50 ?

          Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                                            92,00 ?

          Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                                            59,50 ?

          Die übliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 10 - 12 Wochen

          Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen sog. Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass liegt innerhalb von 4 Werktagen nach Beantragung zur Abholung bereit.

          Express-Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                             102,00 ?

          Express-Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                               69,50 ?

          Express-Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                             124,00 ?

          Express-Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                               91,50 ?

          Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Einzelfällen)                                  26,00 ?

          Gültigkeit:

          Reisepass ab dem 24. Lebensjahr:  10 Jahre

          Reisepass bis zum 24. Lebensjahr:   6 Jahre

          Vorläufiger Reisepass maximal:         1 Jahr

           Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

          Hinweise (Besonderheiten)

          Unrichtige Angaben:

          Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 EUR bestraft werden.

          Fingerabdrücke:

          Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.

          Minderjährige:

          Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit beide sorgeberechtigt sind – zu stellen. Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.

          Expresspass und vorläufiger Reisepass:

          Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.

          Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

          Weitere Informationen

          Gültigkeitsgebiet

          Rheinland-Pfalz

          Fachliche Freigabe

          Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

          Version

          Technisch erstellt am 29.01.2015 (von: Gros, Blanka)

          Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

          Stichwörter

          Reisepass beantragen, , Reisepass, Zweitpass

          Sprachversion

          Deutsch

          Sprache: de

          Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

          Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

          Englisch

          Sprache: en

          Sprachbezeichnung nativ: English

          Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

          Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)