Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
    99085001012007

    Zweiten Reisepass beantragen

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.

    Beschreibung

    In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Als Ausnahme gilt, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen.

    Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie zum Beispiel

    • in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.
    • für eine Fluggesellschaft oder eine Schifffahrtslinie arbeiten.

    Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Folgende Begründungen sind nicht ausreichend:

    • allgemeiner Wunsch
    • häufige Auslandsreisen
    • die bloße Möglichkeit, dass Sie in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen, zum Beispiel für eine geplante Weltreise

    Wenn Sie bereits im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie berechtigte Gründe bei jeder Neubeantragung erneut nachweisen.

    Wenn Ihr Reisepass bereits vor dem Ablauf der Gültigkeit vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerbüro Simmern

    Beschreibung

    Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist eine Terminvereinbarung vor dem Besuch unserer Verwaltung  erforderlich . Hierfür setzt die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen eine  Online-Terminvereinbarung ein. Für oft nachgefragte, kundenrelevante Dienstleistungen können Sie unter nachfolgendem Link direkt einen Termin bei uns buchen:

    Zur Terminvereinbarung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Brühlstraße 2

    55469 Simmern/Hunsrück

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    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Sowie jeden ersten Samstag im Monat von 08:00 - 12:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.; Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Sowie jeden ersten Samstag im Monat von 08:00 - 12:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de

    Telefon Festnetz: 06761 837-150

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2022

    Technisch geändert am 29.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerbüro Außenstelle Rheinböllen

    Beschreibung

    Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist eine Terminvereinbarung vor dem Besuch unserer Verwaltung erforderlich . Hierfür setzt die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen eine Online-Terminvereinbarung ein. Für oft nachgefragte, kundenrelevante Dienstleistungen können Sie unter nachfolgendem Link direkt einen Termin bei uns buchen:

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    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    55494 Rheinböllen

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.; Dienstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de

    Telefon Festnetz: 06764 39-30

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.11.2024

    Technisch geändert am 29.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel:
      • schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers
      • Buchungsbestätigungen
      • Flugtickets
    • gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden.
    • Wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen wollen, benötigt die Vertreterin oder der Vertreter:
      • das eigene Ausweisdokument, also
        • Personalausweis
        • Reisepass oder
        • vorläufige Versionen
      • Vollmacht

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
      • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass, weil Sie während der Visumbeantragung zeitlich parallel weitere Reisen in passpflichtige Länder geplant haben und durchführen wollen.
      • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden.
      • Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
        • das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
        • das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
        • Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihren zweiten Reisepass persönlich beantragen.

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für Ihre Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
      • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
      • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der zweite Reisepassantrag in der Regel von allen Elternteilen, die sorgeberechtigt sind, zu stellen.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren zweiten Reisepass abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (zweiter Reisepass)

    Geltungsdauer: 1 Jahr (vorläufiger zweiter Reisepass)

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen (Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.)

    Kosten

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den zweiten Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 70,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 92,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37,50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 59,50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird: Gebühr 6,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse: Gebühr 15,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    zusätzliche Gebühr für einen zweiten Reisepass im Expressverfahren: Gebühr 32,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für einen vorläufigen zweiten Reisepass: Gebühr 26,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Expresspass und vorläufiger Reisepass:

    Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den zweiten Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.

    Nur wenn Sie den zweiten Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger zweiter Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 15.06.2025

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2015

    Technisch geändert am 16.07.2025

    Stichwörter

    Reisepass beantragen, Reisepaß, zusätzlich, zweiter Pass, Einreise verweigert, Zweitpass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020