Zweiten Reisepass beantragen
Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.
Beschreibung
In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Als Ausnahme gilt, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie zum Beispiel
- in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.
- für eine Fluggesellschaft oder eine Schifffahrtslinie arbeiten.
Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.
Folgende Begründungen sind nicht ausreichend:
- allgemeiner Wunsch
- häufige Auslandsreisen
- die bloße Möglichkeit, dass Sie in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen, zum Beispiel für eine geplante Weltreise
Wenn Sie bereits im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie berechtigte Gründe bei jeder Neubeantragung erneut nachweisen.
Wenn Ihr Reisepass bereits vor dem Ablauf der Gültigkeit vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel:
- schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers
- Buchungsbestätigungen
- Flugtickets
- gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden.
- Wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen wollen, benötigt die Vertreterin oder der Vertreter:
- das eigene Ausweisdokument, also
- Personalausweis
- Reisepass oder
- vorläufige Versionen
- Vollmacht
- das eigene Ausweisdokument, also
Voraussetzungen
- Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
- Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass, weil Sie während der Visumbeantragung zeitlich parallel weitere Reisen in passpflichtige Länder geplant haben und durchführen wollen.
- Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden.
- Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
- das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
- das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
- Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren zweiten Reisepass persönlich beantragen.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für Ihre Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
- Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der zweite Reisepassantrag in der Regel von allen Elternteilen, die sorgeberechtigt sind, zu stellen.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren zweiten Reisepass abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre (zweiter Reisepass)
Geltungsdauer: 1 Jahr (vorläufiger zweiter Reisepass)
Bearbeitungsdauer
2 Wochen (Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.)
Kosten
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den zweiten Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren.: Gebühr 70,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 92,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37,50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Neuausstellung des zweiten Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 59,50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird: Gebühr 6,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse: Gebühr 15,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
zusätzliche Gebühr für einen zweiten Reisepass im Expressverfahren: Gebühr 32,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr für einen vorläufigen zweiten Reisepass: Gebühr 26,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Expresspass und vorläufiger Reisepass:
Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den zweiten Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.
Nur wenn Sie den zweiten Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger zweiter Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Weitere Informationen
- Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Foto-Mustertafel auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 15.06.2025
Stichwörter
Reisepass beantragen, Reisepaß, zusätzlich, zweiter Pass, Einreise verweigert, Zweitpass