Ausweispflicht befreien
Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Gau-Algesheim - 2.1.2 - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Rosemarie Albert
Frau Birgit Diehl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6725 910-126
Fax: +49 6725 910-110
E-Mail: birgit.diehl@vg-gau-algesheim.de
Frau Manuela Ludwig
Frau Tanja Notheis
Frau Pamela Steinkopf
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6725 910-126
Fax: +49 6725 910-110
E-Mail: info@vg-gau-algesheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Elektronischer Personalausweis