Ausweispflicht befreien
Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Fachbereich IV - Bürgerdienste
Beschreibung
Sozialwesen, Asylangelegenheiten, Renten, Jugend, Schulen, Volkshochschule (Seminare, Kurse und Schulungen, Sprachen, Datenverarbeitung etc.), Standesamt, Ausweise, Paßwesen, Gewerbe, Ordnung, Sicherheit, Brandschutz
Adresse
Postanschrift
Meßplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jannik Zink
Postanschrift
Meßplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
Fax: 06346 301-200
Telefon Festnetz: 06346 301-201
E-Mail: jzink@annweiler.rlp.de
Frau Fabienne Raisin
Postanschrift
Meßplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
Telefon Festnetz: 06346 301-202
Fax: 06346 301-23202
E-Mail: einwohnermeldeamt@annweiler.rlp.de
E-Mail: fraisin@annweiler.rlp.de
Frau Stefanie Tschirner
Postanschrift
Meßplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
Telefon Festnetz: 06346 301-202
Fax: 06346 301-200
E-Mail: einwohnermeldeamt@annweiler.rlp.de
E-Mail: stschirner@annweiler.rlp.de
Internet
Weitere Informationen
Schulen, Soziales und Sport, Öffentliche sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Elektronischer Personalausweis, ePass