Ausweispflicht befreien
Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
66869 Kusel
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag :   08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag:                      08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch und Freitag:     08:30 - 12:00 Uhr Ansonsten nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Mehler
Postanschrift
Marktplatz 1
66869 Kusel
Fax: 06381 6080-199
E-Mail: Melanie.Mehler@vgka.de
Telefon Festnetz: 06381 6080-415
Frau Heike Neu
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
66869 Kusel
E-Mail: Heike.Neu@vgka.de
Fax: 06381 6080-199
Telefon Festnetz: 06381 6080-417
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Elektronischer Personalausweis