Ausweispflicht befreien
Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau I. Grimm
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: postfach@otterbach-otterberg.de
Fax: 06301 719403
Telefon Festnetz: 06301 607-223
Frau B. Schönich
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06301 719403
E-Mail: postfach@otterbach-otterberg.de
Telefon Festnetz: 06301 607-222
Frau P. Krauth
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06301 719403
E-Mail: postfach@otterbach-otterberg.de
Telefon Festnetz: 06301 607-224
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Elektronischer Personalausweis