Ausweispflicht befreien
Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Germersheim - Ordnungs- und Sozialverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:45 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:45 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Azime Kurultay
Hausanschrift
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Fax: 07274 960-11235
Telefon Festnetz: 07274 960-235
E-Mail: azime.kurultay@germersheim.eu
Frau Kamila Lasek-Beditsch
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 960-224
Frau Ingrid Ries
Hausanschrift
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Fax: 07274 960-11234
Telefon Festnetz: 07274 960-234
E-Mail: ingrid.ries@germersheim.eu
Frau Alisa Schmidt
Postanschrift
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 960-233
E-Mail: alisa.schmidt@germersheim.eu
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Elektronischer Personalausweis