Ausweispflicht befreien
Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wachenheim a. d. Weinstr. - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten für den Fachbereich 3 - Bürgerdienste: Montag-Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr. Bitte beachten Sie die GESONDERTEN ÖFFNUNGSZEITEN für das BÜRGERBÜRO
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sybille Lutz-Hofmeister
Frau Eva-Maria Wittmann
Besucheranschrift
E-Mail: e.wittmann@vg-wachenheim.de
Telefon Festnetz: 06322 9580-208
Fax: 06322 9580-199
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
Frau Ukea Wolf
Hausanschrift
Fax: 06322 9580-199
Telefon Festnetz: 06322 9580-207
E-Mail: u.wolf@vg-wachenheim.de
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
Frau Manuela Reich
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
Telefon Festnetz: 06322 9580-206
E-Mail: m.reich@vg-wachenheim.de
Fax: 06322 9580-199
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Elektronischer Personalausweis