Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht befreien

    Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Monsheim - Sachgebiet 2.1 - Service-Zentrum, BürgerBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Alzeyer Straße 15

    67590 Monsheim

    Öffnungszeiten

    Montag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr   14:00 Uhr - 18:00 Uhr Dienstag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch 8:15 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr Freitag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-monsheim.de

    Telefon Festnetz: 06243 1809-0

    Fax: 06243 1809-66

    Internet

    Weitere Informationen

    Service-Zentrum, BürgerBüro

    Version

    Technisch erstellt am 19.05.2017 (von: Webservice, VG_Monsheim)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, VG_Monsheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2015 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Elektronischer Personalausweis, ePass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)