Ausweispflicht befreien
Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Prüm - 3.1 Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Kontakt
Kontaktperson
Alexander Platt
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Telefon Festnetz: +49 6551 943-102
Fax: +49 6551 943-50102
E-Mail: alexander.platt@vg-pruem.de
Marianne Clemens
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Telefon Festnetz: +49 6551 943-101
Fax: +49 6551 943-50101
E-Mail: marianne.clemens@vg-pruem.de
Marina Widmann
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Telefon Festnetz: +49 6551 943-151
Fax: +49 6551 943-50151
E-Mail: marina.widmann@vg-pruem.de
Cathrin Altendorf
Postanschrift
Auwer Straße 2
54608 Bleialf
Fax: +49 6555 900580
Telefon Festnetz: +49 6555 322
E-Mail: cathrin.altendorf@vg-pruem.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Elektronischer Personalausweis, ePass