Ausweispflicht befreien
Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden.
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden.
Ansprechpartner
Gemeinde Morbach - 2.2 Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag:          08.00 – 12.00 Uhr                         14.00 – 16.00 Uhr Dienstag:        08.00 – 12.00 Uhr Mittwoch:       08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag:   07.30 – 17.30 Uhr Freitag:           08.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
- wenn Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original
bei einem Antrag durch eine vertretende Person:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuenden-Ausweis
- Ausweis-Dokument der vertretenden Person, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
- Personalausweis der betreuenden Person
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
- wenn Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original
bei einem Antrag durch eine vertretende Person:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuenden-Ausweis
- Ausweis-Dokument der vertretenden Person, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
- Personalausweis der betreuenden Person
Voraussetzungen
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen./Für Sie ist auf Dauer eine betreuende Person bestellt.
- Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen./Für Sie ist auf Dauer eine betreuende Person bestellt.
- Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen:
- Sie oder die Sie vertretende Person bzw. Betreuer stellen einen formlosen Antrag oder füllen ein Antragsformular der Personalausweisbehörde auf Befreiung von der Ausweispflicht aus.
- Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei (siehe „Welche Unterlagen werden benötigt?“).
- Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweisbehörde in Ihrer Gemeinde/Stadt oder
- Sie gehen mit Ihrer vertretenden/betreuenden Person persönlich zur zuständigen Behörde.
- Die Personalausweisbehörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen:
- Sie oder die Sie vertretende Person bzw. Betreuer stellen einen formlosen Antrag oder füllen ein Antragsformular der Personalausweisbehörde auf Befreiung von der Ausweispflicht aus.
- Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei (siehe "Welche Unterlagen werden benötigt?").
- Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweisbehörde in Ihrer Gemeinde/Stadt oder
- Sie gehen mit Ihrer vertretenden/betreuenden Person persönlich zur zuständigen Behörde.
- Die Personalausweisbehörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach
i.d.R. sofort
i.d.R. sofort
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Elektronischer Personalausweis