Ausweispflicht befreien
Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Hinweise für Morbach: Ausweispflicht befreien
Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Hinweise für Morbach: Ausweispflicht befreien
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Morbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 6533 71-166
Telefon Festnetz: +49 6533 71-0-0
Internet
Gemeinde Morbach - 2.2 Bürgerbüro
Beschreibung
Wichtige Hinweise zur Online-Terminvereinbarung für das Bürgerbüro der Gemeinde Morbach
Ohne Wartezeit am Telefon und rund um die Uhr können im Bürgerbüro, d.h. Einwohnermeldeamt und Zulassungsstelle in der Gemeinde Morbach, Termine auch über die Webseite www.morbach.de gebucht werden.
Aufgrund der Entwicklung in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde der Einlass in die Gemeindeverwaltung nur noch mit Termin gewährt. Dieses Verfahren wird bis auf Weiteres so beibehalten. Da viele Bürgerinnen und Bürger telefonisch versuchen, einen Termin zu vereinbaren, ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Um eine zusätzliche Terminbuchung ohne Wartezeit und rund um die Uhr zu ermöglichen, hat die Verwaltung die Terminbuchung per Online-Anmeldung eingeführt. Die telefonische Terminvereinbarung bleibt natürlich weiterhin möglich von montags bis freitags jeweils vormittags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter der Telefon-Nummer 06533/71203.
Sie finden den Link zur Online-Terminbuchung auf dieser Seite direkt unter der Kurzanleitung
Kurzanleitung
- Sie klicken auf "Bürgerbüro"
- Jetzt wählen Sie den Bereich:
Kfz-Angelegenheiten
Pass- und Ausweiswesen
Meldewesen
Sonstiges (Führungszeugnis, Fischereischein, Untersuchungsberechtigungsscheine, Beglaubigungen) - Im Folgenden wählen Sie Ihre "Anliegen" und gehen "weiter".
- Jetzt haben Sie die Möglichkeit, den für Sie passenden Termin zu buchen (=Terminanfrage).
- Abschließend wird Ihnen eine Mail zugestellt, die weitere Informationen zu Ihrem Anlliegen enthält.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 07.30 - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Hinweise für Morbach: Ausweispflicht befreien
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
- wenn Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original
bei einem Antrag durch eine vertretende Person:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuenden-Ausweis
- Ausweis-Dokument der vertretenden Person, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
- Personalausweis der betreuenden Person
Voraussetzungen
Hinweise für Morbach: Ausweispflicht befreien
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen./Für Sie ist auf Dauer eine betreuende Person bestellt.
- Sie müssen in Ihrer Gemeinde/Stadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Morbach: Ausweispflicht befreien
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen:
- Sie oder die Sie vertretende Person bzw. Betreuer stellen einen formlosen Antrag oder füllen ein Antragsformular der Personalausweisbehörde auf Befreiung von der Ausweispflicht aus.
- Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei (siehe "Welche Unterlagen werden benötigt?").
- Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweisbehörde in Ihrer Gemeinde/Stadt oder
- Sie gehen mit Ihrer vertretenden/betreuenden Person persönlich zur zuständigen Behörde.
- Die Personalausweisbehörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Morbach: Ausweispflicht befreien
i.d.R. sofort
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Elektronischer Personalausweis, ePass