Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht befreien

    Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    Hinweise für Trier: Befreiung von der Ausweispflicht

    Beantragung

    • erfolgt schriftlich mittels Vordruck Befreiuung von der Ausweispflicht
      • das ausgefüllte Antragsformular kann per Post oder digital an buergeramt@trier.de eingereicht werden
    • durch einen Betreuer oder Bevollmächtigten möglich
      • unter Vorlage Bestallungsurkunde, einer öffentlich beglaubigten Vollmacht oder eines ärztlichen Attestes
      • Bestätigung der Pflegeeinrichtung

    Bescheid

    • zur Vorlage bei Behörden und Geldinstituten wird ausgestellt

    Gültigkeit

    • unbefristet

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.

    Hinweise für Trier: Befreiung von der Ausweispflicht

    • liegt bei der Meldebehörde am Hauptwohnsitz

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: buergeramt@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36, Bürgeramt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.

    Hinweise für Trier: Befreiung von der Ausweispflicht

    • Personalausweis oder Reisepass der vorsprechenden Person
    • bisheriges Ausweisdokument der beantragenden Person
      • kann auch abgelaufen oder verloren gegangen sein
    • Bestallungsurkunde oder Vollmacht (z.B. Patientenverfügung)
    • ggf. ärztliches Attest oder Bescheinigung Pflegeheim

    liegt kein Ausweisdokument mit Lichtbild vor

    • wurde der letzte Ausweis bereits in Trier beantragt, kann zur Identifizierung auf den Altantrag (Aufbewahrung 15 Jahre) zurückgegriffen werden
    • ansonsten Familienstammbuch oder Geburtsurkunde und eine volljährige Person (Bürge), die unter Vorlage des eigenen Ausweisdokumentes die Identität des Anzeigenden bestätigt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Trier: Befreiung von der Ausweispflicht

    • deutsche Staatsangehörigkeit
    • bisheriges Ausweisdokument ist abgelaufen oder verloren gegangen und
      • Neuantrag bisher nicht gestellt
    • die Person
      • steht unter Betreuung (Bestallungsurkunde oder öffentlich beglaubigte Vollmacht) oder
      • hat aufgrund einer Behinderung keine Möglichkeit sich in der Öffentlichkeit zu bewegen oder
      • ist dauerhaft in einer Einrichtung z. B. Kranken- Alten- oder Pflegeheim untergebracht oder
      • ist zu Hause dauerhaft in Pflege

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    ePass, Elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English