Ausweispflicht befreien
Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 2 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alena Conrad
Frau Claudia Jagomast
Frau Elena Maier
Herr Thorsten Nott
Herr Eduard Sachs
Postanschrift
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Telefon Festnetz: 06432 501-230
Fax: 06432 501-259
E-Mail: e.sachs@vgdiez.de
Frau Gaby Schupp
Postanschrift
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Fax: 06432 501-259
Telefon Festnetz: 06432 501-190
E-Mail: g.schupp@vgdiez.de
Internet
Formulare
Befreiung Ausweispflicht
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Hinweise für Diez: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Diez
Der Nachweis der Pflegestufe muss vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Elektronischer Personalausweis