Ausweispflicht befreien
Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Unkel - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
E-Mail: meldeamt@vgvunkel.de
Telefon Festnetz: 02224 1806-12
Telefon Festnetz: 02224 1806-13
Fax: 02224 1806-712
Fax: 02224 1806-713
Kontaktperson
Frau Selin Alinca
Hausanschrift
E-Mail: alinca@vgvunkel.de
Telefon Festnetz: 02224 1806-12
Telefon Festnetz: 02224 1806-13
Fax: 02224 1806-18
Frau Katja Weiske
Frau Claudia Lammers-Ballas
Besucheranschrift
E-Mail: lammers-ballas@vgvunkel.de
Telefon Festnetz: 02224 1806-12
Fax: 02224 1806-18
Telefon Festnetz: 02224 1806-13
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Elektronischer Personalausweis