Ausweispflicht befreien
Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Puderbach - Einwohnermeldeamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr  Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr  Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr  Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr  Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr  Zusätzlich 1. Samstag im Monat vormittags: 9.00 - 12.00 Uhr geöffnet
Kontakt
Kontaktperson
Frau Luisa Burbach
Besucheranschrift
Fax: 02684 858-199
Telefon Festnetz: 02684 858-208
E-Mail: Luisa.Burbach@puderbach.de
Frau Corinna Kau
Frau Alexandra Schmidt
Hausanschrift
Fax: 02684 858-299
Telefon Festnetz: 02684 858-209
E-Mail: alexandra.schmidt@puderbach.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Elektronischer Personalausweis