Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht befreien

    Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Kontakt

    Fax: +49 2637 913-100

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Kontaktperson

    • Frau Simone Baulig
      Postfachadresse

      Postfach 1263

      56572 Weißenthurm

      Postanschrift

      Kärlicher Straße 4

      56575 Weißenthurm

      Telefon Festnetz: 02637 913-108

      E-Mail: simone.baulig@vgwthurm.de

    • Frau Alexandra Gerhards
      Postanschrift

      Kärlicher Straße 4

      56575 Weißenthurm

      Postfachadresse

      Postfach 1263

      56572 Weißenthurm

      Telefon Festnetz: 02637 913-109

      E-Mail: alexandra.gerhards@vgwthurm.de

    • Frau Katharina Pertoldi
      Postfachadresse

      Postfach 1263

      56572 Weißenthurm

      Postanschrift

      Kärlicher Straße 4

      56575 Weißenthurm

      Telefon Festnetz: 02637 913-149

      E-Mail: katharina.pertoldi@vgwthurm.de

    • Frau Julia Pürling
      Postfachadresse

      Postfach 1263

      56572 Weißenthurm

      Postanschrift

      Kärlicher Straße 4

      56575 Weißenthurm

      Telefon Festnetz: 02637 913-155

      E-Mail: julia.puerling@vgwthurm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Bürgerbüro

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Postanschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    Fax: +49 2637 913-100

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.

    Hinweise für Weißenthurm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Wenn sie eine Person als Bevollmächtigte/r von der Ausweispflicht befreien wollen, müssen sie dieses Formular mitbringen:

    Befreiung Ausweispflicht

    Der Bevollmächtigte muss den alten Ausweis der Person und die Vorsorgevollmacht mitbringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    ePass, Elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English