Ausweispflicht Befreiung
Ausweispflicht befreien
Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jörg Arenz
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2051
56710 Mayen
Telefon Festnetz: 02651 8009-32
Fax: 02651 8009-20
E-Mail: j.arenz@vordereifel.de
Frau Elisabeth Bach
Postfachadresse
Postfach 2051
56710 Mayen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02651 8009-33
Fax: 02651 8009-20
E-Mail: e.bach@vordereifel.de
Internet
Weitere Informationen
Fachbereich
Leitung: Wilfried Börder
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Elektronischer Personalausweis