Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht befreien

    Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Beschreibung

    Fachbereichsleiter: Norbert Fuhrmann
    Stellv. Fachbereichsleiterin: Ingrid Zucchet

    Adresse

    Postanschrift

    Am Römerturm 2

    56759 Kaisersesch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02653 9996-0

    Fax: 02653 9996-912

    E-Mail: info@vg.kaisersesch.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Kaisersesch - Sachgebiet 2.1 - Ordnungsamt

    Beschreibung

    Sachgebietsleitung: Norbert Fuhrmann

    Adresse

    Postanschrift

    Am Römerturm 2

    56759 Kaisersesch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02653 9996-0

    Fax: 02653 9996-912

    E-Mail: info@vg.kaisersesch.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    • Straßenverkehr
    • Brand-, Zivil - und Katastrophenschutz
    • Gewerbeamt
    • Einwohnerwesen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Elektronischer Personalausweis, ePass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de