Ausweispflicht befreien
Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Beschreibung
Stellv. Fachbereichsleiterin: Ingrid Zucchet
Adresse
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Langen
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Gebäude: A
Telefon Festnetz: 02653 9996-203
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: sandra.langen@vg.kaisersesch.de
Frau Anja Schüller
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Gebäude: A
Fax: 02653 9996-912
Telefon Festnetz: 02653 9996-202
E-Mail: anja.schueller@vg.kaisersesch.de
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Sachgebiet 2.1 - Ordnungsamt
Beschreibung
Sachgebietsleitung: Norbert Fuhrmann
Adresse
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Schüller
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Gebäude: A
Fax: 02653 9996-912
Telefon Festnetz: 02653 9996-202
E-Mail: anja.schueller@vg.kaisersesch.de
Frau Sandra Langen
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Gebäude: A
Telefon Festnetz: 02653 9996-203
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: sandra.langen@vg.kaisersesch.de
Internet
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Straßenverkehr
- Brand-, Zivil - und Katastrophenschutz
- Gewerbeamt
- Einwohnerwesen
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Elektronischer Personalausweis, ePass