Ausweispflicht befreien
Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rüdesheim - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Grün
Postanschrift
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 0671 371-103
E-Mail: Petra.Gruen@vg-ruedesheim.de
Fax: 0671 371-802
Frau Melanie Gälweiler
Postanschrift
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Telefon Festnetz: 0671 371-152
E-Mail: melanie.gaelweiler@vg-ruedesheim.de
Fax: 0671 371-150
Frau Margit Jörg
Postanschrift
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 0671 371-800
E-Mail: margit.joerg@vg-ruedesheim.de
Telefon Festnetz: 0671 371-150
Frau Tanja Kern-Ott
Postanschrift
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Gebäude: Rathaus
E-Mail: tanja.kern-ott@vg-ruedesheim.de
Fax: 0671 371-800
Telefon Festnetz: 0671 371-150
Frau Yvonne Kolb
Postanschrift
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Fax: 0671 371-150
Telefon Festnetz: 0671 371-152
E-Mail: Yvonne.Kolb@VG-RUEDESHEIM.DE
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Hinweise für Rüdesheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rüdesheim
Ärztliche Bescheinigungen des behandelnden Arztes.
Ärztliche Bescheinigungen des behandelnden Arztes.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Elektronischer Personalausweis