Ausweispflicht Befreiung
Ausweispflicht befreien
Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dorothea Giesbrecht (Sachbearbeiterin)
Frau Christina Würthen (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
E-Mail: Christina.Wuerthen@rathaus-wissen.de
Telefon Festnetz: +49 2742 939-162
Fax: +49 2742 939-262
Frau Davina Weber (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2742 939-165
E-Mail: Davina.Weber@rathaus-wissen.de
Fax: +49 2742 939-265
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Elektronischer Personalausweis, ePass