Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht befreien

    Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Bürgerbüro

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hauptstraße 116

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Bad Neuenahr Montag, Mittwoch, Freitag: 07.30 - 12.00 Dienstag: 07.30 - 16.00 Uhr Donnerstag: 07.30 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@bad-neuenahr-ahrweiler.de

    Telefon Festnetz: 02641 87-100

    Fax: 02641 87-125

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.05.2021 (von: Webservice, ST_Bad Neuenahr-Ahrweiler)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, ST_Bad Neuenahr-Ahrweiler)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2015 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Elektronischer Personalausweis, ePass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)