Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht befreien

    Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig ist. 

    Grundsätzlich kann die Ausweispflichtbefreiung auch schriftlich beantragt werden (Antrag siehe unter Formulare). Bitte dann entweder ein ärztliches Attest beifügen, aus dem hervorgeht, dass die entsprechende Person nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen kann oder mitteilen, dass die Person dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht ist.

    Wenn eine Ausweispflichtbefreiung erteilt wird, erhalten Sie hierüber eine Bestätigung. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken. 

    Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie uns bitte vor der jeweiligen Antragsstellung. So haben wir die Möglichkeit, die persönlichen Umstände konkret zu besprechen und weitere Schritte abzustimmen.

    Hinweis: Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Terminvereinbarungen sind grundsätzlich für die folgenden Zeiten möglich: Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr --- Fr. 08:00 - 12:30 Uhr --- Wichtig! Am Dienstag den 19.11.2024 bleiben Bürgeramt und Servicestelle geschlossen! Hinweis: Bitte vereinbaren Sie online einen Termin! Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich. Derzeit wird das Bürgeramt umgebaut. Der Eingang des Bürgeramtes befindet sich am Willi-Hörter-Platz 1 (Haupteingang Rathausgebäude I). Der barrierefrei Zugang ist über den Innenhof möglich. Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags von 8:00-18:00 (129 7000 oder 115). Weitere Informationen - auch zu unserer Servicestelle (Vorsprache ohne Termin für ein eingeschränktes Aufgabenspektrum möglich)- finden siehier. Viele Dienstleistungen können auch schriftlich oder online erledigt werden. Bitte informieren Sie sich auf dieser Homepage (Online-Dienste).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 129-7000

    Fax: +49 261 129-7200

    E-Mail: buergeramt@stadt.koblenz.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    ePass, Elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de