Ausweispflicht befreien
Es besteht die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Hierfür wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Hinweise für Koblenz: Ausweispflicht befreien
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig ist.
Grundsätzlich kann die Ausweispflichtbefreiung auch schriftlich beantragt werden (Antrag siehe unter Formulare). Bitte dann entweder ein ärztliches Attest beifügen, aus dem hervorgeht, dass die entsprechende Person nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen kann oder mitteilen, dass die Person dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht ist.
Wenn eine Ausweispflichtbefreiung erteilt wird, erhalten Sie hierüber eine Bestätigung. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.
Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie uns bitte vor der jeweiligen Antragsstellung. So haben wir die Möglichkeit, die persönlichen Umstände konkret zu besprechen und weitere Schritte abzustimmen.
Hinweis: Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)
Beschreibung
Die nächste Bushaltestelle ist die Haltestelle Zentralplatz.
Gebührenpflichtige Parkplätze finden Sie in unmittelbarer Nähe im Parkhaus Forum Mittelrhein und im Parkhaus des Schängel-Centers.
Die Mitnahme von Hunden und anderen (Haus-)Tieren in die Räume des Bürgeramtes und der Servicestelle ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Blindenführhunde.
Zahlungsmittel im Bürgeramt:
Vorzugsweise bargeldlos mit Karte, aber auch bar.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Abweichende Öffnungszeiten: Am 27.06.2024 findet der Betriebsausflug des Bürger- und Standesamtes statt. Das Bürgeramt und die Servicestelle bleiben an diesem Tag geschlossen. Terminvereinbarungen sind grundsätzlich für die folgenden Zeiten möglich: Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr ---
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Elektronischer Personalausweis, ePass