Tierquälerei Verfolgung

    Tierquälerei

    Beschreibung

    Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Kreisverwaltung Ihres Landkreises, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Benz-Str. 6

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 651 71517583

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    E-Mail: veterinaeramt@trier-saarburg.de

    Stichwörter

    Abteilung 12

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterschriebene Zeugenaussage

    Bitte Anschriften und Kontaktdaten angeben!

    Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.

    Voraussetzungen

    Vorfall oder Verdacht

    Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.

    Machen Sie möglichst genaue Angaben über:

    • Ort
    • Zeit
    • Art des Vorfalls
    • Ablauf des Vorfalls
    • betroffene Tiere und diesen zugefügte
    • Schmerzen, Leiden oder Schäden
    • beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)

    Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Tierschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de