Tierquälerei
Beschreibung
Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.
Hinweise für Trier: Tierquälerei melden
- Meldung kann schriftlich, telefonisch oder per Mail erfolgen
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Kreisverwaltung Ihres Landkreises, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Hinweise für Trier: Tierquälerei melden
Zuständigkeit
- liegt beim Veterinäramt
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Telefon Festnetz: 115
Fax: +49 651 71517583
E-Mail: veterinaeramt@trier-saarburg.de
Stichwörter
Abteilung 12
erforderliche Unterlagen
Unterschriebene Zeugenaussage
Bitte Anschriften und Kontaktdaten angeben!
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Voraussetzungen
Vorfall oder Verdacht
Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über:
- Ort
- Zeit
- Art des Vorfalls
- Ablauf des Vorfalls
- betroffene Tiere und diesen zugefügte
- Schmerzen, Leiden oder Schäden
- beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)
Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Tierschutz