Tierquälerei Verfolgung

    Tierquälerei

    Beschreibung

    Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Kreisverwaltung Ihres Landkreises, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung ,Wirtschaft und Landwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Insel Silberau 1

    56130 Bad Ems

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Unterschriebene Zeugenaussage

    Bitte Anschriften und Kontaktdaten angeben!

    Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.

    Voraussetzungen

    Vorfall oder Verdacht

    Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.

    Machen Sie möglichst genaue Angaben über:

    • Ort
    • Zeit
    • Art des Vorfalls
    • Ablauf des Vorfalls
    • betroffene Tiere und diesen zugefügte
    • Schmerzen, Leiden oder Schäden
    • beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)

    Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Tierschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de