Tierquälerei
Beschreibung
Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Kreisverwaltung Ihres Landkreises, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Aktuelles
Der Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis mit der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis umfasst die Stadt Boppard sowie die Verbandsgemeinden Emmelshausen, Kastellaun, Kirchberg (Hunsrück), Rheinböllen, Sankt Goar-Oberwesel und Simmern / Hunsrück.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3 80
55463 Simmern/Hunsrück
Kontakt
Stadt Boppard
Aktuelles
Boppard gehört als kreisangehörige Stadt zum Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis.
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  der Verwaltung: Mo. - Do.     08.30 - 12.00 Uhr14.00 - 16.00 Uhr       Fr.08.30 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Termine nach telefonischer Vereinbarung Öffnungszeiten Standesamt: Termine nach telefonischer Vereinbarung Öffnungszeiten Meldeamt: Termine nach vorheriger ONLINE VEREINBARUNG  
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Unterschriebene Zeugenaussage
Bitte Anschriften und Kontaktdaten angeben!
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Voraussetzungen
Vorfall oder Verdacht
Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über:
- Ort
- Zeit
- Art des Vorfalls
- Ablauf des Vorfalls
- betroffene Tiere und diesen zugefügte
- Schmerzen, Leiden oder Schäden
- beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)
Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Tierschutz